Bundesweite Netzwerkkonferenz „Migration und Behinderung“

Artikel: J. Michael Fischell

Am 21. Februar 2017 fand in Berlin im Kleisthaus, dem Sitz des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, die Netzwerkkonferenz „Migration und Behinderung“ statt. Eingeladen hatten gemeinsam die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung, Verena Bentele, und die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Staatsministerin Aydan Özuguz.

In der Begrüßung und Einführung mahnten sie mehr Aufmerksamkeit für Bedürfnisse Geflüchteter mit Behinderung(en) an, verwiesen auf strukturelle Lücken in der Versorgung. Sie schlugen vor, dass Geflüchtete von den Migrant*innen, die schon lange im Land sind, von deren Erfahrungen profitieren könnten, einen entsprechenden Austausch zu organisieren. Manfred Lucha, der Minister für Soziales und Integration in Baden-Württemberg, hob v.a. die Bedeutung von individuellen Beratungsangeboten für Eltern mit Migrationshintergrund und die Weiterentwicklung von kommunalen Schutzkonzepten und Informationsplattformen für (beeinträchtigte) Geflüchtete hervor. Ralph Tiesler, seines Zeichens Vizepräsident des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, erläuterte in seinem Beitrag die Integrationsmaßnamen des Bundes für zugewanderte Menschen mit Behinderungen. So zum Beispiele die speziellen  Kursangebote für Geflüchtete in Integrationskursen, die bereits ab einer Teilnehmerzahl von fünf finanziert werden.

Dr. Susanne Schwalgin von Handycap International e.V. referierte die Ergebnisse einer bundesweiten Umfrage. Als „Leerstellen“, als problematisch in der Versorgung Geflüchteter mit Behinderungen in Deutschland erwiesen sich demnach v.a. die Versorgung von Hilfsmitteln und sozialrechtliche Barrieren insbesondere in den ersten 15 Monaten, die nicht-systematische Identifikation (oft erst als Abschluss des Asylverfahrens), dass Maßnahmen erst sehr spät greifen würden, damit auch hier eine versäumte Integration von Anfang an, fehlende spezifische Strukturen in Kommunen, oft nicht hinreichend genutzte Spielräume, bundesweit kaum Maßnahmen der berufliche Eingliederung für Geflüchtete mit Behinderung(en),eine mangelnde Kooperation zwischen den Hilfesystemen, unklare Verantwortlichkeiten und die allgemeinen Erschwernisse der langen Zeiträume in nicht barrieregerechten Unterkünften. Auch sie schlug vor, dass Migrant*innen ohne Behinderungen Brückenfunktionen übernehmen könnten. Sie unterstrich die Wichtigkeit umfassender Netzwerke, entsprechende Strukturen und Ressourcen. Bewährt habe sich eine Mischung von Beratungs- und Selbsthilfestrukturen.

Stefan Schmidt, der Beauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen, und Prof. Dr. Ulrich Hase, der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung des Landes Schleswig-Holstein, berichteten im „Tandem“ wie sie gemeinsam auf Landesebene die Kooperation ihrer Fachbereiche in Gang setzen und die oft große Unkenntnis der gegenseitigen Systeme überwinden halfen.

In einer abschließenden Podiumsdiskussion der Akteure und weiterer Referenten war man sich einig, das Thema der Tagung stärker öffentlich zu machen, und auch angesichts von rechtlichen Restriktionen mit den vorhanden Normen Erfolgen zu erstreiten und für sie zu werben.                                                                                                    

 

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** Gefördert als spezifische Maßnahme im Rahmen der KOMM-AN NRW III Projekte durch die Landesregierung NRW; in Kooperation mit der Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe e.V.

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